Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Januar 2025

1. Geltungsbereich

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge über Beratungsleistungen, Dienstleistungen und Schulungen, die zwischen BusinessHub (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") geschlossen werden.

1.2

Auftragnehmer ist:

BusinessHub
Steffi-Marx-Gasse 2c
00365 Hagen
Deutschland
Telefon: +49 881 5736382
E-Mail: [email protected]
Registrierungsnummer: 70825982

1.3

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt.

1.4

Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

2. Vertragsschluss

2.1

Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

2.2

Die Bestellung von Dienstleistungen durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach Zugang anzunehmen.

2.3

Die Annahme kann entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Dienstleistung erklärt werden.

2.4

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind die in der Auftragsbestätigung genannten Leistungen und Bedingungen.

3. Leistungsumfang

3.1

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

3.2

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Grundsätzen ordnungsgemäßer Beratung. Die Leistungen werden mit der gebotenen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erbracht.

3.3

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg.

3.4

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages Subunternehmer einzusetzen. Der Auftragnehmer wählt Subunternehmer sorgfältig aus und überwacht deren Tätigkeit angemessen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1

Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erfüllung des Auftrags unterstützen. Er wird insbesondere alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellen.

4.2

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer unentgeltlich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung. Der Auftragnehmer darf auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen vertrauen, es sei denn, dass erkennbare Unrichtigkeiten vorliegen.

4.3

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungen bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Mitwirkungspflichten zu unterbrechen. Die vereinbarten Fristen verlängern sich entsprechend. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall auch berechtigt, die durch die Unterbrechung entstehenden Mehrkosten gesondert zu berechnen.

5. Termine und Fristen

5.1

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

5.2

Wird eine verbindliche Frist aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, überschritten, so verlängert sich die Frist angemessen. Dies gilt insbesondere bei Arbeitskonflikten, behördlichen Maßnahmen und anderen unvorhersehbaren Ereignissen.

5.3

Kommt der Auftragnehmer mit der Leistung in Verzug, so ist der Auftraggeber zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erst nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt.

6. Vergütung und Zahlung

6.1

Die Vergütung richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

6.2

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6.3

Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach tatsächlichem Zeitaufwand auf Basis der vereinbarten Stundensätze, sofern nicht ausdrücklich eine Festpreisvereinbarung getroffen wurde.

6.4

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat auf das in der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen.

6.5

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

6.6

Der Auftraggeber ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.

7. Urheberrechte und Nutzungsrechte

7.1

Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Konzepte, Entwürfe, Analysen und sonstigen Dokumente bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers und sind urheberrechtlich geschützt.

7.2

Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung der Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für die vertraglich vereinbarten Zwecke.

7.3

Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte oder deren Verwendung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

8. Geheimhaltung und Datenschutz

8.1

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags erlangten Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Auftrags zu verwenden.

8.2

Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

8.3

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Näheres regelt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

9. Gewährleistung

9.1

Der Auftragnehmer leistet Gewähr dafür, dass die Leistungen zum Zeitpunkt der Erbringung frei von Sach- und Rechtsmängeln sind.

9.2

Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme der Leistung bzw. bei Dienstleistungen ab Leistungserbringung.

9.3

Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Bei nicht rechtzeitiger Mängelrüge gilt die Leistung als genehmigt.

9.4

Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers durch Nachbesserung oder Neuerbringung der Leistung.

9.5

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

10. Haftung

10.1

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

10.2

Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.3

Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

10.4

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln und bei Übernahme von Garantien.

10.5

Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11. Vertragsdauer und Kündigung

11.1

Soweit nichts anderes vereinbart ist, beginnt das Vertragsverhältnis mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Auftraggeber und endet mit vollständiger Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

11.2

Bei Dauerschuldverhältnissen können beide Parteien den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen, sofern keine längere Kündigungsfrist vereinbart wurde.

11.3

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei trotz Abmahnung schwerwiegend gegen vertragliche Pflichten verstößt oder die Fortsetzung des Vertrags für eine Partei unzumutbar ist.

11.4

Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

12. Schlussbestimmungen

12.1

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2

Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Auftragnehmers.

12.3

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

12.4

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

12.5

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

12.6

Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Bereits abgeschlossene Verträge bleiben von solchen Änderungen unberührt.